Die

WÜNSCH-DIR-WAS

Wochen im April

Diesen Monat mit 25 € ,,Wünsch-Dir-Was" Push auf alle Neuverträge der Mobilfunk-Wunschtarife,

Diesen Monat mit 25 € ,,Wünsch-Dir-Was" Push auf auf alle Smart und Ultimate Tarife.

25 € auf alle Mobilfunk-Tarife, 40 € auf einen Family-Card-Tarif, 40 € auf einen otelo-Tarif und 15 € auf alle Festnetz-Tarife




* Die vollständigen Aktionsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Herweck Aktionsportal.

Anmeldezeitraum für ,,Wünsch-Dir-Was“ im Mai ist abgelaufen.

Liste mit wählbaren Tarifen im Online-Formular. Es muss mindestens 1 Festnetz-Tarif und 1 otelo-Tarif gewählt werden. Gültig für Fachhandel. Nur Neuverträge. Wünsch-dir-was-Aktivierung über https://vodafone.herweck.de/wuensch-dir-was/ bis 07.04.2025. Aktionszeitraum: 01.04.2025 bis 30.04.2025

Wichtig:

Anmeldezeitraum für ,,Wünsch-Dir-Was“ bis 07.04.2025

Teilnahmebedingungen

Alle Teilnahmebedingungen im Detail.

Aktionszeitraum: 01.04.2025 bis 30.04.2025

► Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an der Vodafone „Wünsch-dir-was Wochen“ Aktion erklären Sie sich mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle Fachhändler mit einer gültigen Vodafone-VOID bei der Herweck AG. Händler mit mehreren Standorten
    werden kumuliert betrachtet, dass heißt es können einmalig 4 Wunschtarife (mind. 1 Festnetz-Tarif und 1 otelo-Tarif ) ausgewählt
    werden, welche dann für alle Standorte zählen. Aktionszeitraum ist vom 01.04.2025 bis 30.04.2025.
  1. Der Fachhändler erhält im Aktionszeitraum bei endgültig wirksamer Vermittlung einer der Mobilfunk-Tarife** jeweils einen Bonus von 25 €
    auf alle Mobilfunk -Tarife, 40 € auf einen Family-Card-Tarif, 40 € auf einen otelo-Tarif sowie 15 € auf alle Festnetz-Tarife. Die Anmeldung zur
    Aktion muss bis 07.04.2025 erfolgt sein.

  1. Der Fachhändler vermittelt auf der Grundlage des Herweck Vertriebsvertrags. Gewertet werden nur Vermittlungen, bei denen ein Provisionsanspruch gemäß dem Vertriebsvertrag (dort insbesondere Punkt 6 und 7) bzw. dem Vertrag für die Vermittlung von Dienstleistungen (dort insbesondere Punkt 2 und 3) entsteht.